Hundehaltung
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Das muss man über die Hundehaltung in Köln wissen
In Köln werden Hunde in insgesamt vier Kategorien eingeteilt, die Hundehalter bei der Haltung bzw. Anschaffung eines Hundes kennen sollten:
Große Hunde (Widerristhöhe >40 cm, Gewicht >20 kg)
- Bandog
- Dobermann
- Kangal
- Tibetanischer Mastiff
Gefährliche Hunde
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
Hunde bestimmter Rassen
- Alano
- Bullmastiff
- Mastino Espanol
- Rottweiler
Sonstige Hunde
- Dackel
- Pudel
- Schnauzer
- Terrier
Die Auflistung zeigt nur einige wenige Beispiele der einzelnen Kategorien von Hunden. Eine genaue Auflistung kann auf der Homepage der Stadt Köln nachgelesen werden. Je nach Kategorie des Hundes werden bestimmte Voraussetzungen notwendig.
Gefährliche Hunde in Köln
Um einen „gefährlichen“ Hund in Köln halten zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Übernahme ist nur aus dem Tierheim möglich. Eine Übernahme von privat ist nur dann möglich, wenn der Hund eine spezielle Ausbildung, etwa als Blindenführ- oder Rettungshund, erhalten hat und zu diesen Zwecken auch eingesetzt wird. Für die Anmeldung des Hundes werden folgende Dinge benötigt:
- Sachkundenachweis
- Haftpflichtversicherungsnachweis (Mindestdeckungssumme = 500.000 Euro für Personen-, 250.000 Euro für sonstige Schäden)[1]
- Führungszeugnis nach Belegart
- Nachweis über Mikrochip-Kennzeichnung
- Nachweis über das öffentliche/private Interesse der Hundehaltung
- Nachweis über die Volljährigkeit
- Nachweis über artgerechte, ausbruchssichere Unterbringung
Der Sachkundenachweis wird durch das Veterinäramt ausgestellt. Er muss für die Haltung „gefährlicher“ Hunde zwingend vor einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes erbracht werden. Die Gebühren belaufen sich auf 30 Euro. Keinen Sachkundenachweis müssen Personen erbringen, die als sachkundig gelten. Beispiele dafür sind:
- Tierärzte
- Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 Bundestierärzteordnung
- Inhaber eines Jagdscheines
- Personen, die die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt haben
- Personen, die eine Erlaubnis zur Zucht nach Tierschutzgesetz haben
- Polizeihundeführer
- Personen, die nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW Sachkundebescheinigungen erteilen dürfen
Das Interesse an der Hundehaltung muss nachgewiesen werden. Öffentliches Interesse besteht, wenn ein „gefährlicher“ Hund aus einem Tierheim übernommen wird, privates Interesse, wenn er eine Ausbildung zum Blinden- oder Rettungshund erhalten hat und gemäß der Ausbildung eingesetzt wird.
Weiterhin muss der Halter „gefährlicher“ Hunde folgende Dinge beachten:
- Er muss körperlich in der Lage sein, den Hund zu beherrschen.
- Dies gilt ebenfalls für dritte Personen, die den Hund ausführen.
- Eine Kopie der Erlaubnis zur Hundehaltung muss stets mitgeführt werden.
- Generell muss der Hund mit Maulkorb und Leine (max. 1,5 Meter) geführt werden. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur nach erfolgreich absolviertem Verhaltenstest absolviert werden.
- Mehrere „gefährliche“ Hunde dürfen nicht gleichzeitig ausgeführt werden.
- Die Einfuhr eines „gefährlichen“ Hundes ist nicht erlaubt.
Für die Beantragung einer Genehmigung zur Haltung des „gefährlichen“ Hundes werden 90 Euro fällig. Bei mehreren „gefährlichen“ Hunden kostet die zweite und jede weitere Beantragung 60 Euro. Die Überprüfung der Unterbringung schlägt mit 30 Euro und der Verhaltenstest mit 50 Euro zu Buche. Die Kosten können auf die Hälfte reduziert werden, wenn der Hund aus dem Tierheim übernommen wird. Weitere Kosten entstehen für die Ausnahmegenehmigung zwecks Maulkorb- und Leinenzwang. Sie betragen 25 Euro. Durch einen Umzug und die neuerliche Überprüfung der Unterbringung kommen noch einmal 20 bzw. 50 Euro hinzu.
Hunde bestimmter Rassen in Köln
Wer einen Hund der Kategorie „bestimmter Rassen“ in Köln halten will, muss ebenfalls vielfältige Auflagen erfüllen. Zu diesen Rassen gehören
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Alano
- Tosa Inu
- Mastino Espanol
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Rottweiler
Hier gelten die gleichen Regelungen und Gebühren wie bei den „gefährlichen“ Hunden. Allerdings kann der Sachkundenachweis nicht nur beim amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes erbracht werden, sondern auch bei anerkannten Stellen und/oder anerkannten Sachverständigen.
Große Hunde in Köln
Alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mehr als 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mehr als 20 Kilogramm erreichen, gelten in Köln als große Hunde. Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn
- der Halter einen Sachkundenachweis vorlegen kann,
- eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personen- bzw. 250.000 Euro für sonstige Schäden nachgewiesen wird und
- der Hund mittels Mikrochip eindeutig gekennzeichnet ist.
Der Sachkundenachweis kann durch jeden von den Tierärztekammern benannten Tierarzt erteilt werden. Auch anerkannte Stellen oder Sachverständige nehmen den Sachkundenachweis ab.
Für alle kleineren Hunde gilt lediglich die Pflicht zur Anmeldung bei der Hundesteuer.
Hundesteuer in Köln
Die Stadt Köln sieht eine Hundesteuer von 156 Euro pro Hund vor. Diese kann auf 60 Euro verringert werden, wenn der Hundehalter Leistungen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter nach dem Zwölften Buch SGB erhält. Ausgenommen sind Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch SGB erhalten (ALG II).
Eine Steuerbefreiung ist möglich, wenn der Hund schwerbehinderten Menschen zur Seite steht und deren Behinderung durch eine spezifische Ausbildung abmildert. Hunde, die regelmäßig als Rettungshunde eingesetzt werden und eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, können ebenso von der Hundesteuer befreit werden.
Leinenpflicht in Köln
Wie sieht es mit der Leinenpflicht in Köln aus? Generell sind alle Hunde in folgenden Bereichen an der Leine zu führen:
- Fußgängerzonen,
- Haupteinkaufsbereiche,
- Innerörtliche Bereiche, Straßen und Plätze mit Publikumsverkehr,
- Park-, Garten- und Grünanlagen, ausgenommen ausgewiesene Hundefreilaufflächen,
- bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten, Menschenansammlungen,
- in öffentlichen Gebäuden, Kindergärten und Schulen
Für große Hunde gilt die Leinenpflicht darüber hinaus innerhalb bebauter Ortsteile, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Bei allen anderen Kategorien dürfen Hunde generell nur mit Leine von maximal 1,5 Meter Länge ausgeführt werden. Eine Befreiung von dieser Leinenpflicht ist nur nach bestandenem Verhaltenstest und auf Antrag möglich. Hunde bestimmter Rasse und „gefährliche“ Hunde dürfen auch auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen nicht ohne Leine laufen. Ausnahmen gelten ausschließlich für
- Diensthunde der öffentlichen Behörden,
- Hunde des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes,
- Blindenführhunde,
- Behindertenbegleithunde,
- Herdengebrauchshunde und
- Jagdhunde (brauchbar) im Rahmen des bestimmungsgemäßen Einsatzes.
Eine detaillierte Auflistung der Freilaufflächen in Köln, sowohl links- als auch rechtsrheinisch, gibt es hier online.
Generell verboten ist dagegen das Mitführen von Hunden in folgenden Einrichtungen:
- Botanischer Garten
- Forstbotanischer Garten
- Vogelschauen
- Wildparks
- Spielwiesen
- Liegewiesen
- Spiel- und Bolzplätze
- Friedhöfe
Hundekot darf in Köln ausschließlich auf „dicht mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Flächen“ abgesetzt werden. In allen anderen Fällen muss der Halter den Kot unverzüglich entfernen.