Brückengeld: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 5. Juli 2014, 10:03 Uhr
Das Brückengeld mussten Fußgänger und Fuhrwerke zahlen, wenn sie die Brücken benutzen wollten. Fußgänger zahlten 2 Pfennige.[1] Aber auch Schiffe mussten ein Brückengeld bezahlen. Anfangs wurden die Schiffsbrücke für die Schiffe dreimal am Tag geöffnet. Dazu wurden zwei Brückenjoche, die sogenannten Ausfahrjoche aus dem Verband genommen. Mit steigendem Schiffsverkehr wurde die Anzahl der Ausfahrjoche und der Öffnungen erhöht. Bis 1913 erhöhen sie sich auf bis zu 30 Öffnungen pro Tag. Dies bedeutete längere Wartezeiten für die Fußgänger und Fuhrwerke.[2]
Das Brückengeld wurde am 1. August 1920 für alle Kölner Brücken aufgehoben[1]
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Eintrag im Forum des Numismatik-Café zu Kölner Brückengeld (Abruf am 5.7.2014)
- ↑ Deutzer Brücke